AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Geschäftsbedingungen der W4media & event GmbH, im Folgenden kurz W4media, basieren auf den Allgemeinen Anzeigenbedingungen des Österreichischen Zeitschriftenverbandes ÖZV, verlautbart im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 26. Jänner 1980. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Annahme durch die W4media. Mit Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der W4media vollinhaltlich und rechtsverbindlich.

01 Die Auftragserteilung basiert auf den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der jeweils gültigen Anzeigenpreisliste und der Auftragsbestätigung des Verlags.
02 Nebenabreden zu Aufträgen bedürfen der Schriftform.
03 Der Verlag ist nicht verpflichtet, Einschaltungen auf deren inhaltliche Richtigkeit, Druck- und Satzfehler hin zu überprüfen. Für fehlerhafte Druckdaten haftet ausnahmslos der Auftraggeber.
04 Die Auftraggeber tragen jeden wie immer gearteten Schaden, der der
W4media aus der Veröffentlichung entsteht. Nach Ersatz aller Kosten tritt die W4media ihre Ansprüche nach § 24 (7) Pressegesetz an den Auftraggeber ab.
05 Vor Auftragserteilung obliegt es dem Auftraggeber, sich über die jeweils aktuell gültigen Anzeigenpreise und den Druckunterlagenschluss zu informieren. Die jeweils gültigen Mediadaten sind auf den Internetmedien des Verlags veröffentlicht und können auf Wunsch zusätzlich auch jederzeit beim Verlag angefordert werden.
06 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge jederzeit ohne Angabe von Gründen abzulehnen und von Aufträgen zurückzutreten.
07 Für die Durchführung von Werbeeinschaltungen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Platzierung durch Bezahlung eines Platzierungszuschlages verbindlich reserviert wurden.
08 Nachlässe werden unter bestimmten Voraussetzungen gewährleistet.Werden diese vereinbarten Voraussetzungen wie Frequenzaufträge vom Auftraggeber nicht eingehalten, verfällt der Anspruch auf Preisnachlass und die Auftraggeber haben den Nachlassbetrag zu vergüten.
09 Für Textwerbung (Advertorial) stellen die Auftraggeber Text und Fotomaterial zur Verfügung. Das Layout erfolgt in Anpassung an die Blattlinie durch den Verlag in Abstimmung mit dem Kunden.
10 Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei einander gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
11 Einschaltaufträge sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von zwölf Monaten abzuwickeln.
12 Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Beistellung der Druckunterlagen verantwortlich. Im Falle des Verzugs gilt der Auftrag durch den Verlag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung von anderen/früheren vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlagen erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers abgedruckt wird.
13 Der Auftraggeber garantiert, dass sein Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Der Auftraggeber garantiert daher beispielsweise bei Anbot gewerblicher Dienstleistungen, die gesetzliche Verpflichtung zur Kennzeichnung seines Unternehmens gemäß § 63 GewO einzuhalten.
14 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Verlag sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erscheinende Inserat begründet werden, schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Verlag und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.
15 Der Verlag haftet nur für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, insbesondere aufgrund einer positiven Vertragsverletzung, besteht keine Haftung. Der Verlag haftet nicht für beschädigte oder verlorengegangene Daten oder Dateien.
16 Fälle höherer Gewalt wie Verkehrs- und Betriebsstörungen sind vom Verlag nicht zu vertreten. Der Verlag behält den Anspruch auf das volle Entgelt, wenn die zu veröffentlichende Werbung in angemessener Zeit nach Beseitigung der Störung veröffentlicht wird.
17 Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabevon Einschaltungen auf Basis der beigestellten Druckunterlagen. Im Falle erheblicher Mängel leistet der Verlag Ersatz in Form einer Ersatzschaltung oder, wenn der Zweck der Anzeige nicht durch eine Ersatzeinschaltung erfüllt werden kann, durch Gewährung eines angemessenen Preisnachlasses.Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
18 Satz- und Druckfehler, die den Sinn der Einschaltung nicht wesentlich beeinträchtigen, führen zu keinerlei Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüchen. Dies gilt auch für Farbabweichungen, die aus drucktechnischen Gründen entstehen.
19 Bezahlte Werbeeinschaltungen werden dem Auftraggeber in der Druck-vorstufe als pdf-Datei per E-Mail zur Kontrolle und Druckfreigabe übermittelt. Bei nicht fristgerecht erteilter Rückmeldung zur Druckfreigabe gilt die Genehmigung zum Druck mit Versand der Datei automatisch als erteilt.
20 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Kosten für diese Proofs trägt der Auftraggeber.
21 Textanzeigen und grafische Werbeeinschaltungen, die als solche nicht eindeutig zu erkennen sind, werden gemäß § 26 Mediengesetz als bezahlte Einschaltung gekennzeichnet.
22 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der Einschaltung. Reklamationen nach dieser Aufbewahrungsfrist können nicht anerkannt werden. Beanstandungen sind bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung innerhalb von acht Tagen nach Erscheinen schriftlich zu melden.
23 Storno von gebuchten Anzeigenaufträgen ist bis drei Wochen vor dem jeweiligen Anzeigenschluss mit 50 % Stornokosten und danach mit 100 % Stornokosten in schriftlicher Form möglich.
24 Sämtliche veröffentlichte Texte, Grafiken und Fotografien, sofern sie nicht in druckfertiger Vorlage vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, unterliegen dem Urheberrecht der W4media und dürfen nicht ohne schriftlicher Zustimmung verwendet werden. Sämtliche Rechte für Fotos, die vom Verlag – insbesondere für Coverstories, Modestrecken und redaktionelle Beiträge – produziert wurden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht, verbleiben beim Verlag und dürfen demgemäß nicht ohne Zustimmung kopiert, downgeloadet und weiterverwendet werden. Der Ankauf eingeschränkter Nutzungsrechte ist nach Absprache möglich.
25 Werden Texte für Textwerbung (Advertorial) nicht druckfertig angeliefert, sondern vom Verlag für die Auftraggeber erstellt, so unterliegen diese ebenfalls dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne schriftlicher Zustimmung weiterverwendet werden.
26 Werden Werbegrafiken/Inserate für Auftraggeber für eine Einschaltung in den Verlagsmedien erstellt, dürfen diese ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden und unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht.
27 Alle Rechnungen sind binnen 14 Tage nach Erhalt ohne weiterer Nachlässe zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a. verrechnet. Rechnungsreklamationen können nur innerhalb von vier Wochen ab Rechnungserhalt anerkannt werden.
28 Bei Vermittlung und Anlieferung druckfertiger Daten durch Agenturen gewähren wir nach Vereinbarung einen Agenturrabatt in Höhe von 15 %. Entsteht Arbeitsaufwand bei Daten, die von Agenturen übermittelt wurden, besteht keine Berechtigung auf Nachlass bzw. wird der Arbeitsaufwand vom Verlag in Rechnung gestellt. Agenturen sind verpflichtet, sich an die Verlagstarife zu halten.
29 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand gilt ausnahmslos Korneuburg als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
Stand: 12.2018
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